Traumatische und iatrogene Läsionen peripherer Nerven
Nervenverletzungen, die bei Unfällen oder auch bei operativen Eingriffen auftreten, müssen rechtzeitig diagnostiziert werden. Die behandelnden Ärzte müssen die Patienten engmaschig kontrollieren und entsprechend den erhobenen Befunden die adäquate Therapie einleiten. Die Nervenverletzungen werden entsprechend der Schädigung der Nervenstrukturen in fünf Graden eingeteilt. Patienten mit einem Schaden Grad 1 bis 3 haben die beste Prognose, da sich die Lähmungen und Sensibilitätsstörungen durch eine intensive physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlung zurückbilden. Bei Schäden Grad 4 und 5 muss eine operative Behandlung mit einer Rekonstruktion des geschädigten Nervs erfolgen. Nur neurologische, neurophysiologische (Muskel und Nervenmessungen) und neurosonographische (Ultraschall) Untersuchungen mit Kontrollen alle vier Wochen können Aufschluss darüber geben, wie die Patienten optimal behandelt werden können. Einteilung der Nervenverletzungen Die Nervenverletzungen werden in Offene und Geschlossene eingeteilt. Bei offenen Verletzungen (z.B. bei Schnittwunden) muss der durchtrennte Nerv entweder sofort oder nach drei Wochen (Sekundärversorgung) rekonstruiert werden. Die Entscheidung trifft der Chirurg, abhängig vom intraoperativen Befund. Bei geschlossenen Verletzungen (z.B. Oberarmbruch mit Verletzung des Speichennervs) sollte die erste neurologische, neurophysiologische und neurosonographische Untersuchung drei Wochen nach dem Trauma erfolgen. Der …